Grab-Wahlomat


Belegung
Im Kolumbarium erfolgen Beisetzungen der Urnen in Einzel- oder Doppelnischen. Die Ruhefrist beträgt für jede Urne 20 Jahre.
Wahl der Lage einer Grabstätte
Die Auswahl der Urnennische erfolgt gemeinsam mit Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung.
Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 20 Jahre verliehen. Das Nutzungsrecht muss gebührenpflichtig verlängert werden, wenn die Ruhefrist einer weiteren Urnenbeisetzung dies erfordert. Nach Ablauf der Nutzungsrechte werden die vorhandenen Ascheurnen von der Friedhofsverwaltung in einer nicht öffentlich zugänglichen Grünfläche auf dem Hauptfriedhof nachbestattet. Eine freiwillige Verlängerung um volle Jahre kann bis zu drei Jahre vor Ablauf der Nutzungsrechte beantragt werden.
Vorerwerb zu Lebzeiten
Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist möglich. Das Nutzungsrecht beginnt mit Zahlung der Graberwerbsgebühren.
Beschriftung der Namensplatten
Die Namensplatten mit den Inschriften für die Verstobenen unterliegen einer vereinheitlichten Gestaltung. Daher sind die von der Friedhofsverwaltung vorgegebenen Schrifttypen und Schriftaufteilungen zu verwenden. Die Namensplatten können zusätzlich mit einem Symbol aus einer Serie vorgegebener Symbole oder einem Spruch versehen werden. Ein Erwerb von zugelassenen Halterungen für LED Lichter und Vasen ist möglich.
Erwerbsgebühren
Urnennische im Kolumbarium
1er-Stelle mit Namensplatte 2.275,00 €
2er-Stelle mit kleiner Namensplatte 4.350,00 €
2er-Stelle mit großer Namensplatte 4.575,00 €
Optionale Gebühren
Gravur eines Symbols
auf der Namensplatte 75,00 €
Multifunktionshalter für Steckvase oder LED Licht 85,00 €
Grabbeschreibung als PDF zum Download