Urnenrasengrab mit Würfelstein/Stele (gemäß § 21 der Friedhofsordnung)
Urnenrasengrab mit Würfelstein oder Stele


Datenblatt zum Ausdrucken Belegung
In Urnenrasengräbern sind regelmäßig bis zu 2 Urnenbeisetzungen vorgesehen. Das Nutzungsrecht kann für die Beisetzung weiterer Urnen jedoch gebührenpflichtig erweitert werden.
Die Ruhefrist beträgt einheitlich für jede Urne 20 Jahre.
Wahl der Lage einer Grabstätte
Die Angehörigen suchen gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung ein Urnenrasengrab auf dem Friedhof aus.
Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 20 Jahre verliehen.
Das Nutzungsrecht an einem Urnenrasengrab muss gebührenpflichtig verlängert werden, wenn die Ruhefrist einer weiteren Urnenbeisetzung dies erfordert.
Nach Ablauf der Nutzungsrechte räumt die Friedhofsverwaltung die Grabstätten ab. In der Grabmalgenehmigungsgebühr bzw. der Graberwerbsgebühr ist die spätere Leistung der Entfernung von Würfelstein/Stele bereits enthalten.
Eine freiwillige Verlängerung um volle Jahre kann bis zu drei Jahre vor Ablauf der Nutzungsrechte beantragt werden.
Vorerwerb zu Lebzeiten
Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist möglich.
Hinweise zur Grabpflege
Die Rasenpflege ist in den Gebühren für die Grabstätte enthalten. Sie wird von der Friedhofsverwaltung für die gesamte Nutzungsdauer gewährleistet.
Gestecke auf Würfelstein bzw. Stele und Blumenschmuck in Steckvasen sind gestattet. Die Anpflanzung eigener Blumenrabatten und das Aufstellen von Pflanzschalen vor dem Grabmal sind hingegen nicht möglich.
Aufstellung von Grabmalen
Wird die Grabstätte mit einem vom Friedhofsträger gestellten Würfelstein bzw. einer Stele aus Sedimentgestein (Sandstein, Kalkstein, Dolomit) erworben, ist die erste Inschrift in den Graberwerbsgebühren enthalten. Die Inschrift wird vom Friedhofsträger nach der Urnenbeisetzung beauftragt.
Bestattungsgebühren
Erwerb einer Urnenrasengrab, Würfelstein von Angeh. 960,00 €
Fertigung der Urnengruft inklusive Beisetzung 100,00 €
Verwaltungsgebühren 32,90 €