Familiengrab (gemäß § 16 der Friedhofsordnung)
Familiengrab


Datenblatt zum Ausdrucken Belegung
In Familiengrabstätten sind Erdbestattungen und/oder Urnenbeisetzungen möglich. Die Anzahl der Beisetzungen wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Die Ruhefristen betragen für Särge 25 Jahre und für Urnen 20 Jahre.
Familiengrabstätten haben eine Flächengröße ab 10 m² bis zu 60 m².
Wahl der Lage einer Grabstätte
Die Angehörigen suchen gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung eine Familiengrabstätte auf dem Friedhof aus.
Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 40 Jahre verliehen. Das Nutzungsrecht an einer Familiengrabstätte muss gebührenpflichtig verlängert werden, wenn die Ruhefrist einer weiteren Beisetzung dies erfordert.
Nach Ablauf der Nutzungsrechte räumt die Friedhofsverwaltung die Grabstätten ab. In der Erwerbsgebühr ist die spätere Leistung der Entfernung von Bepflanzung und Einfassung bereits enthalten.
Eine freiwillige Verlängerung um volle Jahre kann bis zu drei Jahre vor Ablauf der Nutzungsrechte beantragt werden.
Vorerwerb zu Lebzeiten
Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist möglich. Das Nutzungsrecht beginnt mit Zahlung der Graberwerbsgebühren.
Hinweise zur Grabpflege
Familiengrabstätten sind von den Nutzungsberechtigten gärtnerisch zu bepflanzen und für die gesamte Nutzungsdauer zu pflegen.
Die Angehörigen können mit der Grabpflege eine Friedhofsgärtnerei oder die Friedhofsverwaltung (nur bei Grabstätten auf dem Hauptfriedhof Braunschweig) beauftragen.
Aufstellung von Grabmalen
Auf Familiengrabstätten können stehende und/oder liegende Grabmale errichtet werden; sie müssen Gestaltungsvorgaben entsprechen. Die Genehmigung wird vom Steinmetz bei der Friedhofsverwaltung beantragt.
Für Grabmalgenehmigung, laufende Kontrolle der Standsicherheit und Abräumung der Grabmale nach Ablauf der Nutzungsrechte werden Gebühren erhoben. Diese sind im Voraus zu entrichten.
Bestattungsgebühren
Erwerb einer Familiengrabstätte ab 2.500,00 €
Fertigung der Leichengruft 390,00 €
Benutzung der Leichenkühlung 65,00 €
Begleitung durch den Begräbnisleiter 49,00 €
Verwaltungsgebühren 32,90 €