Grab-Wahlomat

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Erd-UGA mit historischem Grabmal
Erd- Urnen- Gemeinschaftsanlage in Abteilung 01
Namensplatte vor historischem Grabmal in Abteilung 01

Belegung
In Erd- Urnen- Gemeinschaftsanlagen erfolgen je Grabstätte eine Erdbestattung und eine Urnenbeisetzung. Die Ruhefrist für einen Sarg beträgt 25 Jahre, die der Urne 20 Jahre.
 

Wahl der Lage einer Grabstätte
Die Angehörigen können innerhalb einer Erd- Urnen- Gemeinschaftsanlage keine der Lage nach bestimmte Grabstelle auswählen. Die erste Anlage befindet sich in Abteilung 01. Die Auswahl der Gemeinschaftsanlage erfolgt gemeinsam mit Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung.
 

Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für zunächst 25 Jahre verliehen und verlängern sich mit der zweiten Bestattung automatisch. Die Rechte an Grabstellen in Erd- Urnen- Gemeinschaftsanlagen enden nach Ablauf beider Ruhefristen.

Vorerwerb zu Lebzeiten
Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist im Rahmen einer Vorsorgevereinbarung möglich.

Hinweise zur Grabpflege
Die Dauergrünpflege der Staudenbeete und der Rasenflächen von Erd- Urnen- Gemeinschafts- anlagen ist in den Graberwerbsgebühren enthalten; sie wird von der Friedhofsverwaltung für die Dauer der Nutzung ausgeführt. Die Staudenbeete umrahmen die Gemeinschaftsgrabmale mit den Inschriften und bieten einen attraktiven Blühaspekt. Die Angehörigen haben keine Verpflichtung zur Grabpflege. Die Beisetzung in Erd- Urnen- Gemeinschaftsanlagen gibt Angehörigen gleich- wohl einen ansprechend gestalteten und würdevoll gepflegten Ort zum Trauern. Für individuellen Blumenschmuck aller Art sind gemeinschaftliche Ablageflächen um das Gemeinschaftsgrabmal eingerichtet.

Aufstellung von Grabmalen
Ein historisches Grabmal kennzeichnet den Begräbnisplatz einer Erd- Urnen- Gemeinschaftsanlage; es wird von der Friedhofsverwaltung gestellt. Die Inschrift für den Verstorbenen besteht aus Ruf- und Familienname sowie Geburts- und Sterbejahr. Die Kosten für Inschrift und Stein sind in den Graberwerbsgebühren enthalten. Individuelle gestaltete Grabzeichen oder Grabinschriften (wie Titel, Kosenamen, Berufsbezeichnungen, etc.) sind hier nicht möglich.

Erwerbsgebühren
Erwerb einer Grabstätte in einer Erd- Urnen- Gemeinschaftsanlage 3.400,00 €

Grabbeschreibung als PDF zum Download