Grab-Wahlomat

« zurück

Gemeinschaftsanlage
Gemeinschaftsanlagen in Abt. 43
Stelen für Gemeinschaftsanlagen in Abt. 43

Belegung
In Gemeinschaftsanlagen erfolgt je Grabstätte eine Erdbestattung. Die Ruhefrist für einen Sarg beträgt 25 Jahre.

Wahl der Lage einer Grabstätte
Die Angehörigen können innerhalb einer Gemeinschaftsanlage keine der Lage nach bestimmte Grabstelle auswählen.

Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 25 Jahre verliehen. Die Rechte an Grabstellen in Gemeinschaftsanlagen enden nach Ablauf von 25 Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Bestattung. Eine Verlängerung der Nutzungsrechte nach Ablauf der Ruhefrist ist nicht möglich.

Vorerwerb zu Lebzeiten
Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist nicht möglich.

Hinweise zur Grabpflege
Die Dauergrünpflege der Staudenbeete und der Rasenflächen von Gemeinschaftsanlagen ist in den Graberwerbsgebühren enthalten; sie wird von der Friedhofsverwaltung für die Dauer der Nutzung ausgeführt. Die Staudenbeete umrahmen die Gemeinschaftsgrabmale mit den Inschriften und bieten einen attraktiven Blühaspekt. Die Angehörigen sind nicht zur Grabpflege verpflichtet. Für individuellen Blumenschmuck aller Art sind gemeinschaftliche Ablageflächen um das Gemeinschaftsgrabmal eingerichtet.

Aufstellung von Grabmalen
Ein Gemeinschaftsgrabmal (Stele) kennzeichnet den Begräbnisplatz einer Gemeinschaftsanlage; es wird von der Friedhofsverwaltung gestellt. Die Inschrift für den Verstorbenen besteht aus Ruf- und Familienname sowie Geburts- und Sterbejahr. Die Kosten für Inschrift und Stein sind in den Graberwerbsgebühren enthalten.

Erwerbsgebühren
Erwerb einer Grabstätte in einer Gemeinschaftsanlage (inkl. Gemeinschaftsgrabmal und Inschrift) 1.850,00 €

Grabbeschreibung als PDF zum Download