Grab-Wahlomat


Belegung
In Urnenreihengräbern werden eine Urne je Grabstelle beigesetzt. Die Ruhefrist beträgt einheitlich für jede Urne 20 Jahre.
Wahl der Lage einer Grabstätte
Die Angehörigen können innerhalb der Urnenreihengrabfelder keine der Lage nach bestimmte Grabstelle auswählen.
Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 20 Jahre verliehen. Die Rechte an Grabstellen in Urnenreihengräbern enden nach Ablauf von 20 Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Beisetzung. Eine Verlängerung der Nutzungsrechte nach Ablauf der Ruhefrist ist nicht möglich.
Vorerwerb zu Lebzeiten
Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist nicht möglich.
Hinweise zur Grabpflege
Die Dauergrünpflege der Urnenreihengräber ist in den Graberwerbsgebühren enthalten; sie wird von der Friedhofsverwaltung für die Dauer der Nutzung ausgeführt. Die Angehörigen sind nicht zur Grabpflege verpflichtet. Kleine Gestecke auf Namensplatten oder Blumen in Steckvasen werden toleriert. Die Anlage von Grabbeeten sowie das Aufstellen von Pflanzschalen sind bei Urnenreihengräbern nicht gestattet; sie werden von der Friedhofsverwaltung ohne vorherige Rückmeldung entfernt.
Aufstellung von Grabmalen
Eine Namensplatte aus Kalkstein (Format 50 cm Breite, 25 cm Höhe) und die Inschrift sind in den Graberwerbsgebühren enthalten. Die Namens- platte wird von der Friedhofsverwaltung nach der Urnenbeisetzung beauftragt. Die Inschrift für den Verstorbenen besteht aus Ruf- und Familienname sowie Geburts- und Sterbejahr.
Ausnahmeregelungen für Grabmale
Angehörige können individuelle Namensplatten (Format 50 cm Breite, 25 cm Höhe) in abweichendem Material bei einem Steinmetz beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Angehörigen.
Erwerbsgebühren
Erwerb eines Urnenreihengrab
inkl. Kalksteinplatte 1.575,00 €
ohne Namensplatte 1.325,00 €
Grabbeschreibung als PDF zum Download