Grab-Wahlomat
Belegung
In Kinderreihengräbern ist je Stelle eine Erdbestattung zulässig. Die Ruhefrist für einen Kindersarg beträgt 15 Jahre.
Wahl der Lage einer Grabstätte
Kinderreihengräber werden von der Friedhofsverwaltung in Abteilung 62 angewiesen und der Reihe nach belegt. Angehörige haben keine Möglichkeit, ein der Lage nach bestimmtes Reihengrab auszuwählen.
Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 15 Jahre verliehen. Nach Ablauf der Nutzungsrechte räumt die Friedhofsverwaltung die Kinderreihengräber ab. In der Erwerbsgebühr ist die spätere Leistung der Entfernung von Bepflanzung und Einfassung bereits enthalten. Eine Verlängerung nach Ablauf der Nutzungsdauer ist nicht möglich.
Hinweise zur Grabpflege
Kinderreihengräber sind von den Verpflichteten entsprechend den Bestimmungen der Friedhofsordnung zu bepflanzen und für die gesamte Nutzungsdauer zu pflegen. Die Angehörigen können mit der Grabpflege die Friedhofsverwaltung oder eine Friedhofsgärtnerei beauftragen. Kinderreihengräber haben in der Regel eine Größe von 0,6 m2.
Aufstellung von Grabmalen
Auf Kinderreihengräbern können stehende und/oder liegende Grabmale errichtet werden; sie müssen Gestaltungsvorgaben entsprechen. Die Genehmigung wird vom Steinmetz bei der Friedhofsverwaltung beantragt. Für Grabmalgenehmigung, laufende Kontrolle der Standsicherheit und Abräumung der Grabmale nach Ablauf der Nutzungsrechte werden Gebühren erhoben. Diese sind im Voraus zu entrichten.
Erwerbsgebühren
Erwerb eines Kinderreihengrabs 580,00 €
Grabbeschreibung als PDF zum Download