Grab-Wahlomat

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Reihengrab
Reihengräber
Reihengräber in Abt. 44 (Haas 2016)

Belegung
In Reihengräbern ist je eine Stelle eine Erdbestattung zulässig. Die Ruhefrist für einen Sarg beträgt 25 Jahre. Bis zu fünf Jahre nach einer Erdbestattung kann gegen Gebühr die Beistellung einer Urne zugelassen werden.

Wahl der Lage einer Grabstätte
Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung angewiesen und der Reihe nach belegt. Angehörige haben keine Möglichkeit, ein der Lage nach bestimmtes Reihengrab auszuwählen.

Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 20 Jahre verliehen. Nach Ablauf der Nutzungsrechte räumt die Friedhofsverwaltung die Reihengräber ab. In der Erwerbsgebühr ist die spätere Leistung der Entfernung von Bepflanzung und Einfassung bereits enthalten. Eine Verlängerung nach Ablauf der Nutzungsdauer ist nicht möglich.

Vorerwerb zu Lebzeiten
Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist nicht möglich.

Hinweise zur Grabpflege
Reihengräber sind von den Verpflichteten entsprechend den Bestimmungen der Friedhofsordnung zu bepflanzen und für die gesamte Nutzungsdauer zu pflegen. Die Angehörigen können mit der Grabpflege die Friedhofsverwaltung oder eine Friedhofsgärtnerei beauftragen. Reihengräber haben in der Regel eine Größe von 2 m2; entscheidend für die tatsächliche Größe sind stets die örtlichen Gegebenheiten.
 

Aufstellung von Grabmalen
Auf Reihengräbern können stehende und/oder liegende Grabmale errichtet werden; sie müssen Gestaltungsvorgaben entsprechen. Die Genehmigung wird vom Steinmetz bei der Friedhofsverwaltung beantragt. Für Grabmalgenehmigung, laufende Kontrolle der Standsicherheit und Abräumung der Grabmale nach Ablauf der Nutzungsrechte werden Gebühren erhoben. Diese sind im Voraus zu entrichten.

Erwerbsgebühren
Erwerb eines Reihengrabs 1.220,00 €

Grabbeschreibung als PDF zum Download