Grab-Wahlomat
Belegung
In Urnenwahlgräbern können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Ruhefrist beträgt für jede Urne 20 Jahre oder in ausgewiesenen Grabfeldern 15 Jahre.
Wahl der Lage einer Grabstätte
Die Angehörigen suchen gemeinsam mit Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung ein Urnenwahlgrab auf dem Friedhof aus.
Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 20 Jahre oder in ausgewiesenen Grabfeldern für 15 Jahre verliehen. Das Nutzungsrecht an einem Urnenwahlgrab muss gebührenpflichtig verlängert werden, wenn die Ruhefrist einer weiteren Urnenbeisetzung dies erfordert. Nach Ablauf der Nutzungsrechte räumt die Friedhofsverwaltung die Grabstätten ab. In der Erwerbsgebühr ist die spätere Leistung der Entfernung von Bepflanzung und Einfassung bereits enthalten. Eine freiwillige Verlängerung um volle Jahre kann bis zu drei Jahre vor Ablauf der Nutzungsrechte beantragt werden.
Vorerwerb zu Lebzeiten
Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist möglich. Das Nutzungsrecht beginnt mit Zahlung der Graberwerbsgebühren.
Hinweise zur Grabpflege
Wahlgräber sind von den Verpflichteten entsprechend den Bestimmungen der Friedhofsordnung zu bepflanzen und für die gesamte Nutzungsdauer zu pflegen. Die Angehörigen können mit der Grabpflege die Friedhofsverwaltung oder eine Friedhofsgärtnerei beauftragen. Urnenwahlgräber haben eine Größe von 0,5 m2 bis zu 1 m2; entscheidend für die tatsächliche Größe sind die örtlichen Gegebenheiten.
Aufstellung von Grabmalen
Auf Urnenwahlgräber können stehende und/oder liegende Grabmale errichtet werden; sie müssen Gestaltungsvorgaben entsprechen. Die Genehmigung wird vom Steinmetz bei der Friedhofsverwaltung beantragt. Für Grabmalgenehmigung, laufende Kontrolle der Standsicherheit und Abräumung der Grabmale nach Ablauf der Nutzungsrechte werden Gebühren erhoben. Diese sind im Voraus zu entrichten.
Erwerbsgebühren
Erwerb eines Urnenwahlgrabs
für 15 Jahre 795,00€
für 20 Jahre 895,00€
Grabbeschreibung als PDF zum Download