Grab-Wahlomat

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Urnenhain (15 Jahre, 20 Jahre)
Urnenhain in Abteilung 24 a
Gemeinschaftliche Ablagefläche für indivuduellen Blumenschuck

Belegung
Im Urnenhain erfolgt je Grabstelle eine Urnenbeisetzung. Die Ruhefrist einer Urne beträgt üblicherweise 20 Jahre. In besonders ausgewiesenen Grabfeldern ist die Ruhefrist auf 15 Jahre verkürzt.

Wahl der Lage einer Grabstätte
Grabstellen im Urnenhain werden von der Friedhofsverwaltung angewiesen und der Reihe nach belegt. Angehörige haben keine Möglichkeit, eine der Lage nach bestimmte Grabstelle auszuwählen.

Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 20 Jahre bzw. in besonders ausgewiesenen Grabfeldern für 15 Jahre erworben. Eine Verlängerung nach Ablauf der Nutzungsdauer ist nicht möglich.

Vorerwerb zu Lebzeiten
Eine Stelle im Urnenhain wird erst im Todesfall angewiesen.

Regelungen für Grabmale
Der Urnenhain ist durch ein Gemeinschaftsgrabmal gekennzeichnet. Das Grabmal wird von der Friedhofsverwaltung gestellt. Um das Grabmal herum befindet sich eine gemeinschaftliche Blumenablagefläche.

Hinweise zur Grabpflege
Die Rasenpflege im Urnenhain ist in den Graberwerbsgebühren enthalten und wird von der Friedhofsverwaltung ausgeführt. Individueller Blumenschmuck kann auf gemeinschaftlichen Ablageflächen abgelegt werden. Die Anlage von Grabbeeten sowie das Aufstellen von Pflanzschalen sind auf den Rasenflächen im Urnenhain nicht gestattet; sie werden von der Friedhofsverwaltung ohne vorherige Rückmeldung entfernt. Ein Betreten der Beisetzungsflächen durch Angehörige ich nicht gestattet.

Ausgangsort für Urnenbeisetzungen
Angehörige können bei Beisetzungen um Urnenhain selbstverständlich anwesend sein. In den Sommermonaten bietet sich für eine Urnenaussegnung im familiären Kreis bis zu 10 Personen das Mausoleum Bautler an.

Bronzetafel
Die Friedhofsverwaltung bestellt auf Wunsch eine Bronzetafel nach vorgegebenem Muster in den Abmessungen von 15 x 10 cm. Die Bronzetafel trägt den Ruf- und Familienname sowie Geburts- und Sterbejahr. Individuell gestaltete Grabzeichen oder Grabinschriften (wie Titel, Kosenamen, Berufsbezeichnungen, etc.) sind nicht möglich. Die Bronzetafeln werden nach der Beisetzung in einer Bronzegießerei gegossen. Sie werden auf historischen Grabmalen und –platten im Umfeld des Urnenhains für die Dauer der Ruhefrist montiert. Auf Wunsch wird die Platte nach Ablauf der Ruhefrist an die Angehörigen gegen Erstattung der Aufwendungen für die Demontage ausgegeben.

Erwerbsgebühren
Erwerb einer Urnenstelle
im Urnenhain 595,00 €
Optional: Bronzetafel 189,00 €

Grabbeschreibung als PDF zum Download