Grab-Wahlomat




Belegung
In Familiengräbern sind Erdbestattungen und/oder Urnenbeisetzungen möglich. Die Anzahl der Beisetzungen wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Die Ruhefristen betragen für Särge 25 Jahre und für Urnen 20 Jahre.
Familiengräber haben eine Flächengröße ab 10 m² bis zu 60 m².
Wahl der Lage einer Grabstätte
Die Angehörigen suchen gemeinsam mit Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung ein Familiengrab auf dem Friedhof aus.
Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 50 Jahre verliehen.
Das Nutzungsrecht an einem Familiengrab muss gebührenpflichtig verlängert werden, wenn die Ruhefrist einer weiteren Beisetzung dies erfordert.
Nach Ablauf der Nutzungsrechte räumt die Friedhofsverwaltung die Grabstätten ab. In der Erwerbsgebühr ist die spätere Leistung der Entfernung von Bepflanzung und Einfassung bereits enthalten.
Eine freiwillige Verlängerung um volle Jahre kann bis zu drei Jahre vor Ablauf der Nutzungsrechte beantragt werden.
Vorerwerb zu Lebzeiten
Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist möglich. Das Nutzungsrecht beginnt mit Zahlung der Graberwerbsgebühren.
Hinweise zur Grabpflege
Familiengräber sind von den Verpflichteten entsprechend den Bestimmungen der Friedhofsordnung zu bepflanzen und für die gesamte Nutzungsdauer zu pflegen.
Die Angehörigen können mit der Grabpflege eine Friedhofsgärtnerei oder die Friedhofsverwaltung beauftragen.
Aufstellung von Grabmalen
Auf Familiengräbern können stehende und/oder liegende Grabmale errichtet werden; sie müssen den Gestaltungsvorgaben entsprechen. Die Genehmigung wird vom Steinmetz bei der
Friedhofsverwaltung beantragt.
Für Grabmalgenehmigung, laufende Kontrolle der Standsicherheit und Abräumung der Grabmale nach Ablauf der Nutzungsrechte werden Gebühren erhoben. Diese sind im Voraus zu entrichten.
Erwerbsgebühren
Erwerb eines Familiengrabs ab 2.500,00 €
(250,00 € je m2)
Grabbeschreibung als PDF zum Download