Grab-Wahlomat
Belegung
In Urnenrasengräbern können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Ruhefrist beträgt einheitlich für jede Urne 20 Jahre.
Wahl der Lage einer Grabstätte
Die Angehörigen suchen gemeinsam mit Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung ein Urnenrasengrab auf dem Friedhof aus.
Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 20 Jahre verliehen. Das Nutzungsrecht an einem Urnenrasengrab muss gebührenpflichtig verlängert werden, wenn die Ruhefrist einer weiteren Urnenbeisetzung dies erfordert. Nach Ablauf der Nutzungsrechte räumt die Friedhofsverwaltung die Grabstätten ab. Mit der Grabmalgenehmigung wird die spätere Entfernung des Würfelsteins / der Stele berechnet. Eine freiwillige Verlängerung um volle Jahre kann bis zu drei Jahre vor Ablauf der Nutzungsrechte beantragt werden.
Vorerwerb zu Lebzeiten
Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist möglich.
Hinweise zur Grabpflege
Die Rasenpflege ist in den Gebühren für die Grabstätte enthalten. Sie wird von der Friedhofsverwaltung für die gesamte Nutzungsdauer von 20 Jahren gewährleistet. Gestecke auf Würfelstein bzw. Stele und Blumenschmuck in Steckvasen sind gestattet. Die Anpflanzung eigener Blumenrabatten sowie das Aufstellen von Pflanzschalen vor dem Grabmal sind nicht erlaubt.
Aufstellung von Grabmalen
Ein Würfelstein bzw. eine Stele wird von den Angehörigen beauftragt; sie müssen Gestaltungs- vorgaben entsprechen. Die Genehmigung wird vom Steinmetz bei der Friedhofsverwaltung beantragt. Für Grabmalgenehmigung, laufende Kontrolle der Standsicherheit und Abräumung der Grabmale nach Ablauf der Nutzungsrechte werden Gebühren erhoben. Diese sind im Voraus zu entrichten.
Erwerbsgebühren
Erwerb eines Rasengrabs 960,00 €
Grabbeschreibung als PDF zum Download