Grab-Wahlomat


Belegung
In diesen Urnenrasengräbern können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Ruhefrist beträgt einheitlich für jede Urne 20 Jahre.
Wahl der Lage einer Grabstätte
Die Angehörigen suchen gemeinsam mit Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung ein Urnenrasengrab auf dem Friedhof aus.
Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 20 Jahre verliehen. Das Nutzungsrecht an einem Urnenrasengrab muss gebührenpflichtig verlängert werden, wenn die Ruhefrist einer weiteren Urnenbeisetzung dies erfordert. Nach Ablauf der Nutzungsrechte räumt die Friedhofsverwaltung die Grabstätten ab. Mit der Grabmalgenehmigung wird die spätere Entfernung der Namensplatte berechnet. Eine freiwillige Verlängerung um volle Jahre kann bis zu drei Jahre vor Ablauf der Nutzungsrechte beantragt werden.
Vorerwerb zu Lebzeiten
Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist möglich. Das Nutzungsrecht beginnt mit Zahlung der Graberwerbsgebühren.
Hinweise zur Grabpflege
Die Pflege der die Grabanlage umgebenden Rasenflächen ist in den Graberwerbsgebühren enthalten und wird von der Friedhofsverwaltung für die Nutzungsdauer erbracht.
Aufstellung von Grabmalen
In Abt. 23 sind nur Findlinge entsprechend den Gestaltungsvorgaben erlaubt. In Abt. 61 sind bodenbündige Namensplatten mit vertiefter Inschrift vorgeschrieben. Das Format beträgt einheitlich 70 cm Breite, 50 cm Höhe, mindestens 6 cm Stärke. Aufgeschraubte Vasen und Grablichter, Steine in Buchform sowie aufgesetzte Buchstaben sind nicht gestattet. Die Genehmigung wird vom Steinmetz bei der Friedhofsverwaltung beantragt. Für Grabmalgenehmigung, laufende Kontrolle der Standsicherheit und Abräumung der Grabmale nach Ablauf der Nutzungsrechte werden Gebühren erhoben. Diese sind im Voraus zu entrichten.
Erwerbsgebühren
Erwerb eines Rasengrabs am Baum 1.190,00 €
Grabbeschreibung als PDF zum Download