Grab-Wahlomat


Belegung
In Urnenrasengräbern mit Namensplatte können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Ruhefrist beträgt einheitlich für jede Urne 20 Jahre.
Wahl der Lage einer Grabstätte
Die Angehörigen suchen gemeinsam mit Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung ein Urnenrasengrab auf dem Friedhof aus.
Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 20 Jahre verliehen. Das Nutzungsrecht an einem Urnenrasengrab muss gebührenpflichtig verlängert werden, wenn die Ruhefrist einer weiteren Urnenbeisetzung dies erfordert. Nach Ablauf der Nutzungsrechte räumt die Friedhofsverwaltung die Grabstätten ab. Mit der Grabmalgenehmigung wird die spätere Entfernung der Namensplatte berechnet. Eine freiwillige Verlängerung um volle Jahre kann bis zu drei Jahre vor Ablauf der Nutzungsrechte beantragt werden.
Vorerwerb zu Lebzeiten
Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist möglich. Das Nutzungsrecht beginnt mit Zahlung der Graberwerbsgebühren.
Hinweise zur Grabpflege
Die Pflege der Grabeinfassung und des umgebenden Rasens ist in den Gebühren für die Urnenrasengräber enthalten; sie wird von der Friedhofsverwaltung für die Nutzungsdauer erbracht.
Aufstellung von Grabmalen
In der Graberwerbsgebühr sind die Kosten von Namensplatte und Inschrift nicht enthalten. Die Namensplatte aus Naturstein ist von den Angehörigen mit (Vor)Erwerb der Grabstätte bei einem Steinmetz zu beauftragen. Das Format beträgt 69 cm Breite, 49 cm Höhe, max. 8 cm Stärke. Das Aufstellen oder Anbringen von individuellem Blumenschmuck ist auf der Namensplatte vorgesehen.
Erwerbsgebühren
Erwerb eines Rasengrabs 960,00 €
Grabbeschreibung als PDF zum Download