Grab-Wahlomat
Belegung
In Rasengräbern im Erdbestattungshain ist je Stelle eine Erdbestattung zulässig. Die Ruhefrist für einen Sarg beträgt 25 Jahre. Bis zu fünf Jahre nach einer Erdbestattung kann gegen Gebühr die Beistellung einer Urne zugelassen werden.
Wahl der Lage einer Grabstätte
Rasengräber im Erdbestattungshain werden von der Friedhofsverwaltung angewiesen und der Reihe nach belegt. Angehörige haben keine Möglichkeit, ein der Lage nach bestimmtes Rasengrab auszuwählen.
Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 25 Jahre verliehen. Nach Ablauf der Nutzungsrechte räumt die Friedhofsverwaltung die Rasengräber im Erdbestattungshain ab. In der Gebühr für die Grabmalgenehmigung ist die spätere Leistung der Entfernung der Namensplatte enthalten. Eine Verlängerung nach Ablauf der Nutzungsdauer ist nicht möglich
Vorerwerb zu Lebzeiten
Auf Antrag kann die Friedhofsverwaltung bei der Erstbelegung die Reservierung einer Nachbargrabstätte im Erdbestattungshain zulassen.
Hinweise zur Grabpflege
Die Rasenpflege der die Namensplatten umgebenden Flächen ist in den Graberwerbs- gebühren enthalten; sie wird von der Friedhofsverwaltung für die Nutzungsdauer erbracht.
Aufstellung von Grabmalen
In der Graberwerbsgebühr sind die Kosten von Namensplatte und Inschrift nicht enthalten. Eine Namensplatte aus Naturstein kann von den Angehörigen bei einem Steinmetz beauftragt werden; sie hat ein Format von maximal 50 cm Breite, 40 cm Höhe und mind. 6 cm Stärke aufzuweisen und ist bodenbündig zu versetzen. Aufgeschraubte Vasen und Grablichter, Steine in Buchform sowie aufgesetzte Buchstaben sind nicht gestattet.
Erwerbsgebühren
Erwerb eines Rasengrabs ohne Namensplatte
Einzelgrab 1.490,00 €
Einzelgrab mit Reservierung 2.980,00 €
Grabbeschreibung als PDF zum Download