Grab-O-Mat
Belegung
Je Urnenbaumgrab sind zwei Urnenbeisetzungen vorgesehen. Die Beistellung von weiteren Urnen kann unter den Voraussetzungen der §§ 27 und 29 der Friedhofsordnung gegen Gebühr zugelassen werden. Im Übrigen gelten die Regelungen für Urnenwahlgräber gemäß § 20 der Friedhofsordnung. Die beizusetzenden Aschenreste sind in dicht schließenden Urnen zu verwahren. Es dürfen nur Urnen und Überurnen verwendet werden, die aus vollständig biologisch abbaubaren Materialien bestehen.
Wahl der Lage einer Grabstätte
Die Angehörigen suchen gemeinsam mit Mit- arbeitenden der Friedhofsverwaltung einen Baum auf dem Friedhof aus.
Nutzungsrechte
Urnenbaumgräber sind einem bestimmten Baum zugeordnete Urnenwahlgräber, die unter dessen Kronenbereich mit einer Nutzungsdauer von 50 Jahren vergeben werden. Einem Baum ist jeweils ein Urnenbaumgrab zugeordnet.
Vorerwerb zu Lebzeiten
Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist möglich. Das Nutzungsrecht beginnt mit Zahlung der Graberwerbsgebühren.
Hinweise zur Grabpflege
Urnenbaumgräber sind eine naturnahe Form der Bestattung. Es besteht keine Pflegeverpflichtung für die Angehörigen. Individueller Blumenschmuck kann auf gemeinschaftlichen Ablageflächen abgelegt werden.
Aufstellung von Grabmalen
Urnenbaumgräber können mit einem bodenbündig eingelassenen Kissenstein im Format von bis zu 70 cm Breite x 50 cm Höhe versehen werden. Die Inschrift auf dem Kissenstein ist vertieft auszuführen, so dass das Rasenmähen nicht behindert wird.
Erwerbsgebühren
Erwerb eines Urnenbaumgrabs 4.900,00 €
Grabbeschreibung als PDF zum Download


