Grab-O-Mat
Belegung
Wahlgräber (gemäß § 15), Familiengräber (gemäß § 16) und Urnenwahlgräber (gemäß § 20) können als Patenschaftsgräber mit einem erhaltenswerten Grabmal, das im Eigentum des Friedhofsträgers steht, vergeben werden. Hinsichtlich der Bestattungsmöglichkeiten gelten die gleichen Bestimmungen wie für die entsprechenden Gräber ohne Patenschaftsgrabmale.
Wahl der Lage einer Grabstätte
Die Auswahl des Wahlgrabs erfolgt gemeinsam mit Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung.
Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für den entsprechenden Zeitraum verliehen. Das Nutzungsrecht an einem Grab muss gebührenpflichtig verlängert werden, wenn die Ruhefrist einer weiteren Bestattung dies erfordert. Eine freiwillige Verlängerung um volle Jahre kann bis zu drei Jahre vor Ablauf der Nutzungsrechte beantragt werden.
Vorerwerb zu Lebzeiten
Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist möglich. Das Nutzungsrecht beginnt mit Zahlung der Graberwerbsgebühren.
Hinweise zur Grabpflege
Patenschaftsgräber sind von den Verpflichteten entsprechend den Bestimmungen der Friedhofsordnung zu bepflanzen und für die gesamte Nutzungsdauer zu pflegen. Die Angehörigen können mit der Grabpflege die Friedhofsverwaltung oder eine Friedhofsgärtnerei beauftragen. Aufstellung von Grabmalen Patenschaftsgrabmale verbleiben stets im Eigentum der Friedhofsverwaltung und werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Übernahme einer Patenschaft erfolgt durch schriftliche Vereinbarung; diese regelt die näheren Bestimmungen für das Grabmal. Das Umsetzen eines Patenschaftsgrabmals auf eine andere Grabstätte innerhalb des Friedhofs sowie erforderliche Sanierungsmaßnahmen erfolgen auf Kosten der Angehörigen. Ergänzungen und Änderungen eines Patenschaftsgrabmals bedürfen der Genehmigung. Die Genehmigung wird vom Steinmetz bei der Friedhofsverwaltung beantragt. Für Grabmalgenehmigung, laufende Kontrolle der Standsicherheit und Abräumung der Grabmale nach Ablauf der Nutzungsrechte werden Gebühren erhoben. Diese sind im Voraus zu entrichten.
Erwerbsgebühren
Wahlgrab
Einzelgrab 1.420,00 €
Doppelgrab 2.490,00 €
Familiengrab
ab 2500,00 € (250,00 € je m²)
Urnenwahlgrab
für 15 Jahre 795,00 €
für 20 Jahre 895,00 €
Grabbeschreibung als PDF zum Download

